Bagatellgrenze (betragsmäßige Abkürzung)
Für jede Freigabestufe kann eine Bagatellgrenze festgelegt werden. Auf diese Weise kann der Freigabeprozess für kleinere Beträge abgekürzt werden (auch mehrstufige Grenzbeträge sind möglich). Diese Beträge sind frei definierbar.
Bagatellrechnung: Ist der Rechnungsbetrag kleiner als 300 Euro, ist die Freigabe auf der ersten Stufe oft ausreichend (Bagatellgrenze).
Rechnung mit sachlicher Prüfung: Liegt der Betrag unter 2.000 €, werden die freigebenden Sachbearbeiter auf Stufe 2 benachrichtigt, sobald die formelle Kontrolle auf Stufe 1 abgeschlossen ist.
Großbetrag: Belege über 5.000 Euro müssen grundsätzlich durch die Geschäftsführung freigegeben werden.