X-Rechnung (EN16931 bzw. E-Rechnung) - kompatibel

Auch bekannt als: elektronische Rechnung, XML, EN16931

FLOWWER kann X-Rechnungen vollständig verabeiten, erstellt eine PDF-Datei und berechnet ein adäquates Belegbild (inkl. Anhängen).

FLOWWER kann X-Rechnungen (XML-Dateien) vollständig verabeiten.
Der Upload einer X-Rechnung (XML-Rechnung/E-Rechnung) funktioniert genauso wie bei einer herkömmlichen pdf-Rechnung über das Upload-Symbol (1) an der FLOWWER-Leiste. Nach Eingabe des Unternehmens (2), des FLOWWS (3), bei dem die Rechnung eingehängt werden soll sowie des Dokumenttyps (5), findet die Auswahl der Datei (4) statt. Nach dem Hochladen/Upload der X-Rechnung ins System (6), kann das Dokument direkt im/mit dem Explorer geöffnet werden (7).

Beim Upload erstellt FLOWWER eine PDF-Datei (8) und berechnet automatisch ein dem Rechnungsinhalt entsprechendes Belegbild (inkl. Anhängen). Sind an der jeweiligen X-Rechnung Anhänge (z.B. Arbeitsnachweise) vorhanden, so werden diese ebenfalls ein eine PDF-Datei umgewandelt und dem Hauptdokument angehängt werden. Das XML-Format ist nach wie vor einsehbar.

Werte wie Belegnummer (10), das Fälligkeitsdatum (11), Netto- (12) als auch Bruttobetrag werden direkt aus der X-Rechnung in die Belegbearbeitung und -aufteilung übernommen. Selbst der Absender des Dokuments (14) wird als Kreditor erkannt.

Abschließend kann zusammengefasst werden, dass mit der X-Rechnung eine deutliche Zeitersparnis als auch Fehlerdezimierung einhergehen.

Seit November 2020 sind Rechnungen, die an Bundesbehörden gestellt werden, als X-Rechnung verpflichtend. Für alle anderen Unternehmen ist vorgesehen, dass die X-Rechnung ab 2025 verpflichtend werden soll.