DATEV Schnittstellen – was wird benötigt?

Für die Datenübertragung zu DATEV muss bei DATEV das Tool "Connect Online" - auch durch den Steuerberater möglich - freigeschaltet werden. Mit Hilfe des Belegbilderservices (BBS) kann FLOWWER die PDF-Datei inkl. Audit-Trail, das Feld Fibu-Notiz und den DATEV-Belegtyp übertragen - mehr nimmt DATEV über diese Schnittstelle nicht an. Diese Schnittstelle nennt sich in FLOWWER "DATEV BBS" bzw. "DATEV Belegbilderservice"

Vorkontierungen, Kostenstellen aus der Belegaufteilung / Kostenstellenzuordnung (früher 'Belegaufteilung light') usw. können nur per DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 (RDS 1.0) verwendet werden. Mit diesem Service ist eine strukturierte Datenübergabe an DATEV gewährleistet.
Für die Verwendung von DATEV RDS1.0 muss der Steuerberater bei DATEV den "Rechnungsdatenservice 1.0" freischalten und zudem "Stammdaten Online" und in der Belegübersicht (1) der Einstellungen (2) die Bearbeitungsform (3) auf "Erweitert" (4) und (5) umstellen.

Achtung: es muss unbedingt das korrekte Wirtschaftsjahr in DATEV Unternehmen Online angelegt sein. Dieses wird nicht automatisch aus Rechnungswesen übernommen.

Rechnungsordner

Es wird empfohlen, den Begriff "Eingangsrechnungen" (6) bei DATEV nicht zu ändern, da es sonst zu einem Zuordnungfehler seitens DATEV kommen kann (mit entsprechender Fehlermeldung bei der Übertragung).

Der Abschluss des Flowws auf "DATEV Rechnungsdatenservice 1.0" wird direkt in FLOWWER (8) - (10) umgestellt - oder aber im Floww-Editor (11) - (14) des entsprechenden Flowws.