Wie werden Gutschriften in FLOWWER integriert?

Ein negativer Betrag in der Belegaufteilung führt auch zu einem negativen Skontobetrag (Skontoteilbetrag zugehörig zur Aufteilungsposition). Skonto muss aber immer mit positivem Betrag an DATEV übergeben werden, sonst lehnt DATEV den Beleg mit einer Fehlermeldung ab.

Bislang ist es nicht möglich, negative Beträge an eine Schnittstelle (z.B. DATEV) zu übermitteln. Eine Gutschrift ist somit nur durch die manuelle Korrektur des Bruttobetrag in den Dokumenteneigenschaften möglich.

Die Gutschrift kann durch Anhängen (1) an das Originaldokument aus dem Dokumentenpool (lokale Festplatte, Netzwerk, etc) selektiert (2) und hochgeladen werden (3). Dadurch kann der Grund für die Reduzierung des Betrages jederzeit nachvollzogen werden. Selbstverständlich ist diese Handlung auch im Logbuch und dem Audit-Trail dokumentiert.

EIn Wechsel der Ansichten von Originaldokument (4) und Anhang (5) ist jederzeit möglich. Um den Bruttobetrag letztlich manuell abzuändern (7), muss in den Bearbeitungsmodus gewechselt werden (6). Abschließend wird der Floww gespeichert - das Dokument steht wieder zur Freigabe bereit.