Elektronische Rechnungen im ZUGFeRD-Format sowie X-Rechnungen werden von FLOWWER ausgelesen und alle Daten incl. der Belegaufteilung bereits vorbelegt.
Dies betrifft auch die Beträge und die Steuersätze.
Ein Unternehmen, das nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und alle Eingangsrechnungen mit 0% USt. bucht, kann den Steuersatz dieser automatisch eingelesenen Rechnungen mit folgendem Vorgang ändern:
1. Löschen des USt.-Satzes für den Gesamtbetrag:



2. Korrektur des Belegaufteilungssatzes:

- 19%-Gruppe löschen:

- 0%-Gruppe hinzufügen:

(0% statt 19% eintragen und "+" klicken):

Danach auf "speichern":

Der Steuersatz ist nun in der Belegaufteilung - abweichend von den E-Rechnungsdaten der ZUGFeRD-Rechnung geändert:

Wir werden hierfür in naher Zukunft noch einen einfacheren Weg in Kombination mit einem unternehmensweit hinterlegbaren Standardsteuersatz schaffen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an support@flowwer.de