Rechnungsprüfung in der Praxis – auf diese Dinge kommt es an

Stand: 17.02.2022Rechnungsmanagement
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Sind alle Forderungen korrekt und im Einklang mit den Unternehmensrichtlinien?

Das wird durch die Rechnungsprüfung festgestellt. Für diesen Prüf- und Freigabeprozess gibt es in den meisten Firmen unterschiedliche Abläufe. Wie viele Personen und Fachabteilungen involviert sind, hängt oft von der Rechnungssumme und dem Kostenverursacher ab.

Die Rechnungsprüfung und Rechnungsverarbeitung kann automatisiert auf digitalem Weg erfolgen, oder die Belege wandern analog per Unterschriftenmappe von Schreibtisch zu Schreibtisch.

Aber lassen Sie uns zunächst einen Blick auf das Wesen der Rechnungsprüfung werden.

Was ist eine Rechnungsprüfung?

Rechnungsdokumente kann man aus zwei Perspektiven betrachten: Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen.

Die Ausgangsrechnung

Hierbei handelt es sich um Forderungen für erbrachte Dienstleistungen oder gelieferte Waren, die an Kunden gestellt werden. Bevor Forderungen an Kunden gestellt werden, muss bei der Rechnungslegung die Rechnung auf Vollständigkeit und Einhaltung der gesetzlichen Pflichtangaben geprüft werden.

Durch diese Prüfung werden unnötige Verzögerungen vermieden, weil Formfehler oder falsche Beträge rechtzeitig entdeckt werden. Verlassen korrekte Belege die Firma, begleichen Kunden die Forderungen höchstwahrscheinlich innerhalb der angesetzten Frist.

Die Eingangsrechnung

Eingangsrechnungen sind Forderungen seitens eines Lieferanten oder Dienstleisters gegenüber dem Betrieb. Geht eine Eingangsrechnung in einer Firma, leitet dies die Prüfung und dazugehörige Freigabeprozesse ein.

Rechnungsprüfungen stellt in mehreren Schritten sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben auf den Dokumenten enthalten sind sowie die in Rechnung gestellte Dienstleistung oder Ware mit den ursprünglich getroffenen Vereinbarungen übereinstimmt.

Obgleich es bereits Digitalisierungsmöglichkeiten für das Rechnungsmanagement gibt, gehen viele Betriebe den Prozess noch immer analog an und verschwenden wertvolle Arbeitszeit.

Warum geht bei der analogen Prüfung von Belegen viel Arbeitszeit verloren?

In der klassischen Variante werden die Rechnung sowie die dazugehörigen Dokumente per Unterschriftenmappe von Schreibtisch zu Schreibtisch weitergereicht. Meist sind aufgrund des Vier-Augen-Prinzips oder Mehr-Augen-Prinzips mehrere Personen in die Rechnungsverarbeitung involviert. Das zieht den Arbeitsablauf in die Länge.

Vier-Augen-Prinzip bei der Rechnungsprüfung
Vier-Augen-Prinzip bei der Rechnungsprüfung

Der analoge Workflow ist fehleranfällig und zudem störanfällig, wenn überraschend Mitarbeitende ausfallen.

Erst wenn alle benötigten Unterschriften vollständig vorliegen, geht die Rechnung an die Buchhaltung und die Zahlung wird veranlasst. Im Schnitt vergehen 9 bis 12 Tage vom Rechnungseingang bis zur Verbuchung.

Die Rechnungsverarbeitung kostet viel Arbeitszeit und verursacht Kosten, auch wenn diese nicht sofort ins Auge fallen. Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik hat ermittelt, dass die klassische Bearbeitung einer Rechnung im Durchschnitt 9,75 € pro Beleg kostet.

Wenn das so aufwendig ist, stellt sich die Frage, ob Belege überhaupt geprüft werden müssen.

Haben Unternehmen die Pflicht, Rechnungen zu prüfen?

Die Pflicht zur Rechnungsprüfung ist nicht gesetzlich verankert. Dennoch sind Unternehmen verpflichtet, ihre Rechnungen zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass sie korrekt und zuverlässig sind.

Enthält eine Rechnung Fehler, steht die Firma dafür ein. Somit hilft eine sorgsame Prüfung, Geld zu sparen. Fehler werden aufgedeckt, bevor eine Zahlung veranlasst wird.

Es gibt noch einen weiteren Aspekt, der gerade in größeren Betrieben mit vielen Mitarbeitenden zum Tragen kommt: Die Kontrolle von Rechnungen über mehrere Stufen oder nach dem Vier-Augen-Prinzip verhindert Vetternwirtschaft.

In welchen Unternehmen treten Rechnungsfehler besonders häufig auf?

Rechnungsfehler häufen sich schnell wachsenden Unternehmen. Fehler entstehen, wenn unklar ist, wer welche Dienstleistungen oder Produkte zum Kauf autorisiert hat, oder ob die Ware bei den Kunden eingegangen ist und wie die Kunden ihre Rechnung bezahlt haben.

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Was ist bei der Rechnungsprüfung zu beachten?

Ob Rechnungsbelege formell und sachlich richtig ausgestellt sind, wird im Rahmen des Bearbeitungsprozesses überprüft. Diese Kontrolle findet statt, noch bevor Zahlungen angewiesen werden.

Zum einen will keine Organisation mehr als nötig zahlen. Zum anderen unterscheiden sich Rechnungen von anderen Dokumenten dahin gehend, dass zahlreiche Vorgaben und Richtlinien bei der Ausstellung eingehalten werden müssen.

Die Prüfprozesse stellen sicher, dass jede Rechnung sorgfältig mit Blick auf formale und inhaltliche Kriterien kontrolliert wird.

Gewährleistung von drei Dingen bei der Rechnungsprüfung
Gewährleistung von diesen drei Dingen bei der Rechnungsprüfung

Die elektronische Lesbarkeit der Rechnung ist relevant, sobald die Belege digitalisiert und archiviert werden. Die maßgebenden Regeln geben die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) vor.

Drei Dinge müssen bei der Rechnungsprüfung gewährleistet werden

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt in § 14 unter anderem diese 3 Aspekte, die bei der Ausstellung von Rechnungen gewährleistet sein müssen:

  • die Unversehrtheit des Inhalts (gesetzliche Pflichtangaben dürfen nicht verändert werden)
  • die Echtheit der Herkunft (Sicherheit über die Identität des Rechnungserstellers) und
  • die Lesbarkeit des Dokuments (Grundsätze der GoBD).

Wer ist für die Rechnungsprüfung zuständig?

Größere Unternehmen haben in der Regel die Kreditorenbuchhaltung, die sich um die Rechnungsprüfung kümmert. Die Kreditoren beschäftigen sich sowohl mit der Rechnungsprüfung als auch mit der Erfassung von Eingangsrechnungen, Gutschriften und der Verwaltung von offenen Posten.

Kleine und mittelständische Unternehmen besitzen keine eigene Kreditorenbuchhaltung. Hier übernimmt die Buchhaltung die Rechnungsprüfung.

Weiterhin sind Mitarbeitende aus Fachabteilungen in die Prozesse involviert**, da diese** sich mit der sachlichen Rechnungsprüfung befassen.

Was gehört zu einer Rechnungsprüfung?

Im Wesentlichen werden nach dem Rechnungseingang die Finanzunterlagen untersucht und überprüft. Dazu zählen Rechnungen, Quittungen, Lieferscheine, Vertragsvereinbarungen und andere Dokumente, die sich auf die Geschäftsausgaben beziehen.

Unterschieden wird zwischen der formalen Prüfung und der sachlichen Rechnungsprüfung. Beide Aspekte gehören gleichermaßen zum kompletten Prozess.

Die formale Prüfung legt den Fokus auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und bestätigt, dass alle gesetzlichen Vorgaben enthalten sind.

Die sachliche Prüfung stellt sicher, dass die abgerechneten Produkte und Dienstleistungen tatsächlich bestellt und geliefert wurden sowie den getroffenen Vereinbarungen entsprechen.

Unterschied zwischen formeller und inhaltlicher Prüfung
Unterschied zwischen formeller und inhaltlicher Prüfung

Am Rechnungsprüfungsprozess sind zwei oder mehrere Personen beteiligt. Die Zuständigkeiten werden in Abhängigkeit von der Position und Aufgaben im Unternehmen, der Rechnungssumme und der verursachenden Abteilung definiert.

Was gehört zur formellen Prüfung?

Unternehmen nutzen – sofern sie nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegen – die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Sie sind aber nur zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn alle Vorschriften für Rechnungen aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG) § 14 und § 14a eingehalten wurden.

Eine mangelnde formelle Prüfung birgt finanzielle Risiken. Enthält eine Rechnung nicht alle geforderten Pflichtangaben, sind die Bedingungen für den Vorsteuerabzug nicht erfüllt. Wird die Vorsteuer dennoch in Abzug gebracht, fordert das Finanzamt im Falle einer Betriebsprüfung hohe Nachzahlungen.

Zu den Pflichtangaben auf einer Rechnung gehören nach § 14 UStG:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungserbringers,
  • vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
  • die vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer oder die von dem Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • das Ausstellungsdatum der Rechnung,
  • eine Rechnungsnummer, die aus einer fortlaufenden Nummer besteht und einmalig vom Rechnungsaussteller vergeben wird.
  • die Menge und die Art der gelieferten Waren oder den Umfang und die Art der Leistung,
  • den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung,
  • nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt (UStG § 10) sowie
  • eine vorab vereinbarte Minderung des Rechnungsbetrages, sofern sie nicht bereits im Rechnungsbetrag berücksichtigt ist,
  • den anzuwendenden Steuersatz sowie den ausgewiesenen Steuerbetrag oder bei einer Steuerbefreiung ein Hinweis auf den Grund der Steuerbefreiung (z. B. ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung),
  • werden Rechnungen außerhalb des Gemeinschaftsgebiets elektronisch aufbewahrt (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG) muss ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers erfolgen und
  • in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß die Angabe „Gutschrift“. Liegt der Rechnungsbetrag unter 250,- € findet die Durchführungsverordnung für Kleinbeträge Anwendung.

Gesetzliche Vorgaben für Rechnungen mit Kleinbeträgen

Die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) § 33 nimmt Bezug auf Pflichtangaben, wenn Gesamtbetrag der Forderung 250,- Euro nicht übersteigt. Das erleichtert kleineren Unternehmen die Buchhaltung und Abrechnung.

Eine Rechnung bis zu einem Gesamtbetrag 250,- Euro muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungserbringers,
  • das Ausstellungsdatum der Rechnung,
  • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder Leistung und
  • den Rechnungsbetrag und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe sowie
  • den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass eine Steuerbefreiung gilt. Sind die Pflichtangaben nicht enthalten oder einzelne Rechnungsbestandteile nicht prüfbar, müssen die Rechnungen mit Anschreiben unter Angabe der Beanstandungen unverzüglich zurückgesendet werden. Dann kann der Rechnungsaussteller eine Rechnungskorrektur veranlassen.

Checkliste für die formelle Rechnungsprüfung

Um Ihnen den Alltag zu erleichtern, haben wir eine Checkliste für die Rechnungsprüfung erstellt. Diese können bequem als PDF-Dokument herunterladen.

Unser Ziel ist, dass Sie alle formellen Vorschriften gemäß § 14 UStG oder gemäß § 33 UStDV jederzeit einhalten.

Checkliste zur formellen Rechnungsprüfung
Checkliste für die formelle Rechnungsprüfung

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Was ist eine sachliche Rechnungsprüfung?

Die inhaltliche oder sachliche Rechnungsprüfung konzentriert sich auf die erhaltenen Lieferungen und Leistungen. Sachliche Fehler betreffen häufig die in Rechnung gestellte Menge oder Umfang der Produkte oder Dienstleistungen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Materialarten und Leistungsmengen,
  • bestellte und gelieferte Mengen an Waren oder Leistungen,
  • Abmessungen und Einheiten der Materialien, Transporteinheiten und Leistungseinheiten oder
  • den Bezug auf die Bestellung bzw. den Rahmenvertrag. Bereits bei der Anlieferung gleicht die Person, die für den Wareneingang verantwortlich ist, den Lieferschein mit der gelieferten Ware ab.

Werden Dienstleistungen abgerechnet, übernimmt die Person, die die Dienstleistung in Anspruch genommen hat, die inhaltliche Prüfung der Rechnung.

Die analoge Rechnungsprüfung verursacht einen hohen Aufwand in Betrieben

Je mehr Leute im Rechnungsmanagement involviert sind, desto mehr steigt der Zeit- und Arbeitsaufwand. Im Schnitt vergehen bis zu 12 Tage bis eine Rechnung vollständig geprüft, freigegeben und die Zahlung veranlasst wird. Schließlich müssen die Belege intern an verschiedene Stellen weitergeleitet werden und alle dazugehörigen Informationen griffbereit liegen.

Leidet einer der involvierten Mitarbeitenden unter Arbeitsüberlastung oder befindet sich im Urlaubs- oder Krankenstand, kann es mehrere Wochen dauern, bis eine Rechnung ausgeglichen wird.

Hier rentiert sich selbst in kleinen Unternehmen der Einsatz einer Software wie FLOWWER für das digitale Rechnungsmanagement. Darüber können Freigaben angestoßen, dazugehörige Dokumente jederzeit abgerufen werden und im Bedarfsfall greifen Vertretungsregeln sofort.

Wie läuft eine Rechnungsprüfung in der Praxis ab? (ein Beispiel)

Um sicherzustellen, dass Rechnungen rechtzeitig bezahlt werden, hat jedes Unternehmen ein Verfahren zur Genehmigung von Rechnungen. Dieser Prozess umfasst folgende Schritte:

Schritte der Rechnungsprüfung
Schritte der Rechnungsprüfung

  • 1. Schritt – Rechnungseingang: Die Rechnung geht ein und wird an die kostenverursachende Abteilung weitergeleitet.
  • 2. Schritt – die formale Prüfung: Als Erstes wird kontrolliert, ob alle gesetzlichen Vorschriften für den Beleg erfüllt sind.
  • 3. Schritt – die sachliche Prüfung:
    • Wurden Leistungen korrekt und ohne Mängel erbracht oder stimmt der Wareneingang mit der Bestellung überein?
    • Stimmen die Positionen auf der Rechnung mit denen auf dem Lieferschein überein?
    • Stimmen die Einzelpreise mit dem Gesamtpreis überein?
    • Stimmen die Preise auf der Rechnung mit denen auf der Bestellung oder anderen Dokumenten überein?
  • 4. Schritt – die Subprüfung: Manchmal müssen andere Personen oder Abteilungen zur Absprache und Klärung einer Rechnung eingebunden werden. Das erfolgt über die Subprüfung, denn hier kann mit den Personen Rücksprache gehalten und offene Fragen geklärt werden.
  • 5. Schritt – finale Freigabe: Die Rechnung wird final freigegeben und an die Finanzbuchhaltung weitergeleitet.
  • 6. Schritt – Veranlassung der Zahlung: Die Buchhaltung kontiert den Beleg, veranlasst die Zahlung. Sobald Unternehmen diesen Prozess beschleunigen wollen, nutzen sie ein digitales, automatisiertes System wie FLOWWER, um Rechnungen zu genehmigen und vorkontiert an die Steuerkanzlei weiterzuleiten. Das minimiert Fehler und reduziert signifikant die Durchlaufzeit.

Welche Vorteile haben Unternehmen durch die Digitalisierung Ihres Rechnungsmanagements?

Die digitale Rechnungsverarbeitung bringt neben der Fehlerreduzierung und Minimierung der Durchlaufzeit viele weitere Vorteile, gerade auch in Verbindung mit der Archivierung:

Vorteile der digitalen Rechnungsprüfung
Vorteile der digitalen Rechnungsprüfung

  • Alle Dokumente an einem Ort: Rechnungsdokumente werden als Datei per E-Mail, App, Drag-and-drop-Upload in allen gängigen Browsern, Scanner oder Scanner-App, individuell per API oder aus Online-Portalen in ein cloud-basiertes Webportal hochgeladen.
  • Unabhängigkeit: Rechnungen können schnell und einfach geprüft und freigegeben werden. Mit FLOWWER funktioniert die Rechnungsfreigabe geräteunabhängig und von jedem Ort der Welt.
  • Transparenz im Freigabeprozess: In einem Dashboard ist jederzeit ersichtlich, bei wem die Rechnung aktuell liegt und wie weit der Freigabeprozess fortgeschritten ist.
  • Abbildung mehrstufiger Freigaben: In digitalen Systemen wie FLOWWER können Sie mehrstufige Freigaben abbilden. Das beschleunigt die Freigabeprozesse, selbst wenn mehre Personen an der sachlichen Rechnungsprüfung beteiligt sind.
  • Abwesenheitsvertretung: Vertreterregeln greifen sofort und automatisiert, egal ob es um Krankheit, Urlaub oder Dienstreisen geht. Das sorgt für reibungslose Bearbeitungsprozesse.
  • Strukturierte Ablage und Volltextsuche: Im Zuge der Rechnungserfassung werden alle zugehörigen Dokumente, wie Angebote, Lieferscheine und Verträge ebenfalls digital abgelegt und gespeichert. Liegen die Dateien in PDF-Form vor, liest FLOWWER sie aus. Sie finden alle Dokumente in sekundenschnelle über die integrierte Volltextsuche wieder.
  • Belegaufteilung und Vorkontierung: Belege werden nach Steuersätzen aufgeteilt und für die Buchhaltung vorkontiert. Weiterhin können Sie Kostenstellen zuweisen und automatisiert an das Steuerbüro weitergeben.
  • Digitale Aufbewahrung: Rechnungen werden mit wenigen Klicks archiviert und sicher aufbewahrt.
  • Datenschutz: FLOWWER weist dem Datenschutz eine hohe Priorität zu, denn gerade Finanzdaten sind sensibel und müssen vor unbefugten Blicken geschützt werden.

Fazit: Beschleunigung der Rechnungsprüfung durch die Digitalisierung des Prozesses

Glücklicherweise setzen Firmen zunehmend auf die digitale Rechnungsprüfung, um ihre Genehmigungsprozesse zu beschleunigen und das Risiko von Rechnungsfehlern zu minimieren. So stellen Sie sicher, dass Sie nur für das bezahlen, was Sie bestellt und erhalten haben. Zudem sorgt unsere Software automatisch für die innerbetriebliche Einhaltung Ihrer Prozesse.

FLOWWER können Sie in jeder Branche einsetzen und wurde für die Anforderungen von klein- und mittelständigen Unternehmen entwickelt.

Das Basispaket startet bereits ab 25.- € pro Monat und enthält unbegrenzt viele Nutzeraccounts. Dadurch können Sie Ihre Freigabeprozesse wirklich digital abbilden. Die Kosten für unsere cloud-basierte Software amortisieren sich sofort, da Ihre Mitarbeitenden weniger Zeit mit der Bearbeitung von Rechnungen verbringen und mehr Zeit in ihre eigentlichen Aufgaben investieren können.

FLOWWER wird vom Entwicklungsteam der DotNetFabrik GmbH mit Sitz in Heidenheim an der Brenz entwickelt. Der Gründer Sascha Schwegelbauer und sein Team verfolgen das Ziel, den Arbeitsalltag von Unternehmen spürbar zu erleichtern und die Digitalisierung voranzutreiben.