Für die Datenübertragung zu DATEV muss bei DATEV "Connect Online" freigeschaltet werden.
Dies kann der Steuerberater vornehmen.
Über Belegbilderservice kann FLOWWER die PDF-Datei mit Audit-Trail, das Feld Fibu-Notiz und den DATEV-Belegtyp übertragen; mehr nimmt DATEV über diese Schnittstelle nicht an.
Diese Schnittstelle nennt sich in FLOWWER "DATEV BBS" bzw. "DATEV Belegbilderservice"
Für Vorkontierungen, Kostenstellen aus der Belegaufteilung / Belegaufteilung light usw. müssen Sie DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 (RDS 1.0) verwenden.
Hierüber können wir die Daten strukturiert an DATEV übergeben.
Für die Verwendung von DATEV RDS1.0 muss Ihnen Ihr Steuerberater bei DATEV "Rechnungsdatenservice 1.0" freischalten, sowie "Stammdaten Online" und die Bearbeitungsform auf "Erweitert" umstellen.
Achten Sie bitte auch darauf, dass das korrekte Wirtschaftsjahr in DATEV Unternehmen Online angelegt sein muss.
Dieses wird nicht automatisch aus Rechnungswesen übernommen.

Rechnungsordner
Es wird empfohlen, den Begriff "Eingangsrechnungen" bei DATEV nicht zu ändern, da es sonst zu einem Zuordnungfehler seitens DATEV kommen kann (mit entsprechender Fehlermeldung bei der Übertragung).

In FLOWWER stellen Sie dann den Abschluss des Flowws auf "DATEV Rechnungsdatenservice 1.0" um:

oder im Floww-Editor für den einzelnen Floww:

Weitere Suchbegriffe: BBS, Belegbilderservice, BBS, RDS1.0, Rechnungsdatenservice
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an support@flowwer.de
Schlagworte: DATEV, Partnerschnittstelle, übertragen