Fragen zum Datenaustausch

Ist die Übergabe von Kostenstellen bzw. Vorkontierungen (Buchungsvorschlägen) zu DATEV möglich?

Ja: das ist über den DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 (RDS 1.0) möglich. FLOWWER schreibt zusätzlich alle Daten auf die jedem Beleg vor der Übertrageung angefügten Audit-Trail.

Können die Rechnungen aus einer E-Mail direkt an Flowwer weitergeleitet werden?

Ja: Mit dem FLOWWER-Feature CompanyMail können Sie per E-Mail Belege schicken. Mit diesem Modul erhält jedes Unternehmen und jeder Floww eine eigene E-Mail Adresse. Auf diese Weise können Belege passend in den entsprechenden Freigabeprozess geschickt werden.

Benötigt jeder FLOWWER-Benutzer auch einen DATEV-Zugang?

Nein: Ein DATEV-Zugang wird nur dann benötigt, wenn Belege zu DATEV übertragen werden sollen. FLOWWER selbst funktioniert komplett ohne DATEV und hat außerdem mehrere andere Schnittstellenpartner.

Warum meldet die DATEV-Übertragung einen ungültigen Belegtypen?

Der DATEV-Belegtyp des zu übertragenden Belegs ist in Ihrem DATEV Unternehmen Onöine (DUO) nicht bekannt. Wie das Problem behoben werden kann, sehen Sie hier:

Ist eine erneute Belegübergabe möglich?

Ja: Nach erfolgreicher Übertragung des Dokuments über eine Partnerschnittstelle markiert FLOWWER das Dokument als "verarbeitet". Benutzer mit der Berechtigung "Alle Dokumente administrieren" können das Dokument wieder auf "Freigegeben" zurücksetzen - damit steht das Dokument zur erneuten Übergabe zur Verfügung.

Ist die Weitergabe zwingend nur an DATEV Unternehmen Online möglich?

Nein: FLOWWER unterstützt neben der Übertragung zu DATEV Unternehmen Online auch den Download per FLOWWER-API und weitere Schnittstellenpartner.