Inhalt
- Belege hochladen
- Belege zuweisen + Freigabe starten (verschiedene Stufen)
- Belege freigeben
- Belegdaten bearbeiten
- FiBu-Notiz aktualisieren
- Anhänge zu Belegen hinzufügen
- Beleganhänge entfernen
- Belege ablehnen
- Liste mit freigegebenen Belegen sehen
- Alternativen Download verwenden
- Abgelehnte Belege verwalten und unzugewiesene löschen [alle|nur verantwortliche]
- Alle Belege administrieren
- Unternehmen und Flowws verwalten
- Gegenseitig ausgeschlossene Freigeber verwalten
- Benutzer verwalten
- Globale Konto-Einstellungen verwalten
- Marktplatz verwenden
- Optionen
Vorschläge, wie die Benutzerrechte vergeben werden könnten, finden Sie hier: Vorschläge zur Vergabe von Benutzerrechten
Diese Berechtigung wird benötigt, um Belege einem Floww zuzuweisen bzw. zu ändern und die Freigabe zu starten.
Sie schaltet den Bereich ‚Eingang / ungestartet‘ sichtbar und aktiviert Status E-Mails über Belege ohne Floww bzw. ungestarteter Freigabe.
Die Berechtigung ist in drei Ausprägungen vorhanden:
- Alle Unternehmen und Flowws
Alle ungestarteten Belege sind sichtbar, unzugewiesene Belege können ohne Einschränkung der Flowwauswahl zugewiesen werden. Entspricht der Funktionalität vor Version 2.13 - Zugehörige Flowws
Benutzer sehen nur ungestartete Belege in Flowws, in welchen sie selbst Freigeber oder Supervisor sind.
Belege ohne Floww (falls möglich), dürfen ebenfalls nur zu den genannten Flowws zugewiesen werden. - Alle Flowws in zugehörigen Unternehmen
Erweitert „Zugehörige Flowws“ um alle weiteren Flowws des Unternehmens, in welchem der Floww definiert ist.
Deaktivierte Flowws werden dabei auch berücksichtigt.
Ermöglicht Zugriff auf den Bereich ‚Freigegebene Belege‘ und wird benötigt um freigegebene Belege an DATEV zu übertragen.
Kann als einziges Recht gesetzt werden, um einen Benutzer ausschließlich zur DATEV-Übertragung Zugriff auf FLOWWER zu geben.
Wird nur DATEV verwendet, macht die Berechtigung nur für Benutzer sinn, die eine DATEV SmartCard/mIDentity oder DATEV SmartLogin mit entsprechenden Rechten besitzen oder die FLOWWER-Übertragungsliste zu Kontrollzwecken eingesehen werden soll.
Steuert den Zugriff auf die Liste „Abgelehnte Belege„.
Abgelehnte Belege können reaktiviert, zurückgestuft oder endgültig gelöscht werden.
Ist nur die Berechtigung „[nur verantwortliche]“ gesetzt, sieht der Benutzer nur abgelehnte Dokumente an welchen er selbst beteiligt oder in deren Floww er als Supervisor hinterlegt ist.
Nützlich, wenn sichergestellt werden soll, dass ein Benutzer keinen Einblick in Belege außerhalb seines Zuständigkeitsbereich bekommt.
Stand: FLOWWER 2.13
Schlagworte: Für Admins